Aktuelle Mitteilungen
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2024 zum Zusammenschluss von HRAV und RVN
Die Mitgliederversammlung der HRAV hat zum Zusammenschlussvorhaben mit
dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen am 11. Dezember 2024 (bei
88 anwesenden Mitgliedern, davon 4 Enthaltungen und lediglich einer
Gegenstimme) den folgenden Beschluss gefasst:
„Die Mitgliederversammlung beschließt, dass eine Fusion des
Rechtsanwaltsversorgungswerks Niedersachsen (RVN) und der Hanseatischen
Rechtsanwaltsversorgung Bremen (HRAV) erfolgen soll und ermächtigt den
Vorstand zur Einleitung des Verfahrens. Unterschiede in Finanzstatus und
Altersrentenstaffel werden auf versicherungsmathematischer Grundlage
ausgeglichen. Systematische Basis dafür ist das versicherungsmathematische
Gutachten der Heubeck AG in der Version vom 01. Oktober 2024.
Die vollständige Erhaltung der Ansprüche aller Leistungsberechtigten
der HRAV zum Zeitpunkt der Fusion kann nur durch einen Staatsvertrag
zwischen Niedersachen und Bremen dauerhaft abgesichert werden. Der Vorstand
der HRAV möge sich hierzu mit dem RVN und den Aufsichtsbehörden der
Länder Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen abstimmen und in einer
weiteren Mitgliederversammlung einen entsprechenden, von beiden Ländern
mitgetragenen Staatsvertragsentwurf vorlegen. Die beteiligten Länder
werden gebeten, einen solchen Vertrag erst dann zu schließen, wenn die
Mitgliederversammlung diesem in einer separaten Beschlussfassung zugestimmt
hat.“
Dynamisierung zum 1. Januar 2025
Die Mitgliederversammlung hat am 11. Dezember 2024 beschlossen:
- den Rentensteigerungsbetrag ab 1. Januar 2025 um 2,1132% von 44,01 EUR
auf 44,94 EUR anzuheben und
- die laufenden Renten ab 1. Januar 2025 um 2,1132% zu erhöhen.
Beitragsbemessung 2025
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2025
unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf
8.050,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der
Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2025 = 748,65 € (8.050 € ×
18,6 % × 5/10).
Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 149,73 €.
Mitgliederversammlung am 11.12.2024
Die 26. ordentliche Mitgliederversammlung der HRAV findet am Mittwoch,
den 11. Dezember 2024, 17.00 Uhr im “KWADRAT” (Lichthofhalle),
Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28199 Bremen statt. Die Tagesordnung wurde allen
Mitgliedern mit Schreiben vom 08.11.2024 übermittelt.
In der Mitgliederversammlung soll eine Beschlussfassung zum weiteren
Fortgang des Zusammenschlussvorhabens mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk
Niedersachsen erfolgen. Der Vorstand bittet daher um zahlreiches
Erscheinen.
Beitragsbemessung 2024
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2024
unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf
7.550,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der
Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2024 = 702,15 € (7.550,00 €
× 18,6 % × 5/10).
Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 140,43 €
Mitgliederversammlung am 29.11.2023
Die 25. ordentliche Mitgliederversammlung der HRAV findet am Mittwoch,
den 29. November 2023 um 17:00 Uhr im Dorint City-Hotel Bremen,
Hillmannplatz 20, 28195 Bremen statt. Die Tagesordnung wurde allen
Mitgliedern mit Schreiben vom 30.10.2023 übermittelt.
Beitragsbemessung 2023
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2023
unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf
7.300,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der
Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2023 = 678,90 € (7.300,00 €
× 18,6 % × 5/10).
Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 135,78 €
Elektronisches Befreiungsverfahren
Ab dem 01.01.2023 kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für
Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nur noch elektronisch gestellt werden. Ein Antrag in
Papierform ist dann nicht mehr möglich.
Hierzu werden wir Ihnen in Kürze weitere Informationen zur Verfügung
stellen.