Hanseatische Rechtsanwalts­versorgung Bremen

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Bremen

Aktuelle Mitteilungen

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2024 zum Zusammenschluss von HRAV und RVN

Die Mitgliederversammlung der HRAV hat zum Zusammenschlussvorhaben mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen am 11. Dezember 2024 (bei 88 anwesenden Mitgliedern, davon 4 Enthaltungen und lediglich einer Gegenstimme) den folgenden Beschluss gefasst:

„Die Mitgliederversammlung beschließt, dass eine Fusion des Rechtsanwaltsversorgungswerks Niedersachsen (RVN) und der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen (HRAV) erfolgen soll und ermächtigt den Vorstand zur Einleitung des Verfahrens. Unterschiede in Finanzstatus und Altersrentenstaffel werden auf versicherungsmathematischer Grundlage ausgeglichen. Systematische Basis dafür ist das versicherungsmathematische Gutachten der Heubeck AG in der Version vom 01. Oktober 2024.

Die vollständige Erhaltung der Ansprüche aller Leistungsberechtigten der HRAV zum Zeitpunkt der Fusion kann nur durch einen Staatsvertrag zwischen Niedersachen und Bremen dauerhaft abgesichert werden. Der Vorstand der HRAV möge sich hierzu mit dem RVN und den Aufsichtsbehörden der Länder Niedersachsen und Freie Hansestadt Bremen abstimmen und in einer weiteren Mitgliederversammlung einen entsprechenden, von beiden Ländern mitgetragenen Staatsvertragsentwurf vorlegen. Die beteiligten Länder werden gebeten, einen solchen Vertrag erst dann zu schließen, wenn die Mitgliederversammlung diesem in einer separaten Beschlussfassung zugestimmt hat.“

Dynamisierung zum 1. Januar 2025

Die Mitgliederversammlung hat am 11. Dezember 2024 beschlossen:

  • den Rentensteigerungsbetrag ab 1. Januar 2025 um 2,1132% von 44,01 EUR auf 44,94 EUR anzuheben und
  • die laufenden Renten ab 1. Januar 2025 um 2,1132% zu erhöhen.

Beitragsbemessung 2025

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2025 unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 8.050,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2025 = 748,65 € (8.050 € × 18,6 % × 5/10).

Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 149,73 €.

Mitgliederversammlung am 11.12.2024

Die 26. ordentliche Mitgliederversammlung der HRAV findet am Mittwoch, den 11. Dezember 2024, 17.00 Uhr im “KWADRAT” (Lichthofhalle), Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28199 Bremen statt. Die Tagesordnung wurde allen Mitgliedern mit Schreiben vom 08.11.2024 übermittelt.

In der Mitgliederversammlung soll eine Beschlussfassung zum weiteren Fortgang des Zusammenschlussvorhabens mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen erfolgen. Der Vorstand bittet daher um zahlreiches Erscheinen.

Beitragsbemessung 2024

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2024 unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 7.550,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2024 = 702,15 € (7.550,00 € × 18,6 % × 5/10).

Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 140,43 €

Mitgliederversammlung am 29.11.2023

Die 25. ordentliche Mitgliederversammlung der HRAV findet am Mittwoch, den 29. November 2023 um 17:00 Uhr im Dorint City-Hotel Bremen, Hillmannplatz 20, 28195 Bremen statt. Die Tagesordnung wurde allen Mitgliedern mit Schreiben vom 30.10.2023 übermittelt.

Beitragsbemessung 2023

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2023 unverändert 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 7.300,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag ab 01. Januar 2023 = 678,90 € (7.300,00 € × 18,6 % × 5/10).

Der Mindestbeitrag von 1/10 beträgt monatlich 135,78 €

Elektronisches Befreiungsverfahren

Ab dem 01.01.2023 kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nur noch elektronisch gestellt werden. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

Hierzu werden wir Ihnen in Kürze weitere Informationen zur Verfügung stellen.